GHS Monschau-Roetgen

 GHS Monschau-Roetgen: Die Gemeinschaftshauptschule

Beratungsarbeit

In Schulen, in denen die Schulkonferenz Bedarf für eine Ergänzung und Intensivierung der Beratungstätigkeit der Lehrerinnen und Lehrer feststellt, kann die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Lehrerkonferenz Beratungslehrerinnen und -lehrer beauftragen (§ 31 Abs. 1 ADO). Voraussetzung für die Auswahl ist in der Regel eine nachgewiesene Beratungskompetenz

Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V. (DAJEB)

Beratungsarbeit an der GHS Monschau-Roetgen